Liegt zu Ihnen ein Eintrag vor?
Einmal je Kalenderjahr ist die Auskunft unentgeltlich — das ist Ihr Recht
nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Sie brauchen dafür kein
Abonnement und keine Zahlungsdaten.
Vorbefund zu Ihrer Anfrage
Ergebnis nach Legitimierung lesbar
Legitimierung offen
Eintrag vom 12.03.2026Handelsgesellschaft1.284,00 EUR
Eintrag vom 28.05.2026Lieferbetrieb3.910,50 EUR
Eintrag vom 04.07.2026Dienstleister640,00 EUR
Wir zeigen Ihnen den Inhalt erst, wenn wir wissen, dass Sie es sind.
Eine Auskunft über Forderungen ist eine Auskunft über eine bestimmte
Person. Ohne Legitimierung könnte sie jeder über jeden abrufen.
Kostenloses Konto anlegen
Was Sie hier nicht sehen, ist Absicht.
Die drei Zeilen oben sind eine Darstellung des Aufbaus, keine echten Daten.
Ob zu Ihnen tatsächlich etwas vorliegt, steht erst nach der Legitimierung fest —
und dann steht es dort mit Datum, Gläubiger und Betrag.
So läuft es ab drei Schritte, der erste dauert eine Minute
Schritt 1 — Konto
Kostenlos
E-Mail, Mobilnummer, Name, Passwort. Mehr fragen wir an dieser Stelle nicht.
Schritt 2 — Legitimierung
0 EUR oder sofort
Postweg kostenlos, bis zu vier Wochen. Digital in Echtzeit, gegen Gebühr.
Schritt 3 — Auskunft
1x im Jahr frei
Einmal jährlich frei, jede weitere kostet. Auch Abfragen zu fremden Betrieben.
Ein Eintrag entsteht nicht automatisch. Er entsteht, wenn eine Mahnung
unbeantwortet bleibt. Wer im Register steht und zahlt, wird gelöscht —
in dem Moment, in dem die Zahlung ankommt, und nicht erst Wochen danach.
Wenn es gerade eng ist, ist das kein Grund, nicht zu reagieren.
Über den Zahlungsweg stehen Karte, PayPal, Sofortüberweisung per PSD2
und Ratenzahlung zur Wahl. Das Geld geht dabei direkt an Ihren
Gläubiger, nicht an uns.
Eintrag prüfen und ausgleichen
Ihnen schuldet jemand GeldGläubiger
Das Eintragen einer offenen Forderung kostet nichts. Bezahlt wird nur der
automatisierte Mahnlauf, und der lohnt sich erst, wenn er wirkt.
Die meisten Häuser holen sich die Daten nicht über diese Oberfläche,
sondern über die Schnittstelle direkt in das eigene System der
Warenwirtschaft.
Schnittstelle ansehen
Wer entscheidet hier was.
Das Register stellt fest, ob ein Einwand fristgerecht widersprochen wurde —
es stellt nicht fest, ob eine Forderung berechtigt ist. Das kann nur ein Gericht.
Jeder Eintrag trägt deshalb seinen Zustand: offen, bestritten mit Beleg,
Einwand unwidersprochen, strittig oder ausgeglichen.